Anmerkung
(a) Arabische Länder (außer Ägypten, Jordanien und die Vereinigten Arabischen Emirate) verweigern die Einreise, wenn sich ein israelischer Stempel im Pass befindet. Falls die Weiterreise in arabische Länder erfolgt, werden Einreise- und Sichtvermerke nicht in den Reisepass, sondern auf ein gesondertes Blatt (Formblatt AL-17) gestempelt. Nähere Angaben erteilen die konsularischen Vertretungen.
(b) Ehemalige israelische Staatsbürger mit ausländischem Pass müssen einen schriftlichen Nachweis erbringen, dass sie ihre israelische Staatsbürgerschaft aufgegeben haben. Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Maschinenlesbarer Kinderreisepass mit Lichtbild oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass. Türken: Eigener Reisepass. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Minderjährige unter 16 Jahren, die allein oder in Begleitung eines Elternteils reisen, sollten eine Vollmachtserklärung der jeweils nicht mitreisenden Erziehungs- bzw. Aufenthaltsbestimmungsberechtigten mitführen. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder, die einen Einreisestempel kostenlos bei der Einreise erhalten:
EU-Länder und Schweiz ([1] Deutschland: nur Personen, die nach dem 1. Januar 1928 geboren sind, können visumfrei einreisen). Visaarten
Touristen-, Studenten- und Transitvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich je nach Nationalität und Reisezweck, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Mitreisende Kinder visumpflchtiger Reisender, Deutsche, die vor 1928 geboren sind, und türkische Staatsbürger erhalten das Visum kostenlos bei der konsularischen Vertretung. Gültigkeitsdauer
Das Visum ist im Allgemeinen für eine einmalige Einreise innerhalb von drei Monaten gültig. Gerechnet wird ab dem Tag der Visaausstellung.
Das Besuchsvisum berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten ab dem Einreisetag (entscheidend ist der Einreisestempel). Das Transitvisum ist für einen zweitägigen Aufenthalt gültig. Antragstellung
Persönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft bzw. Generalkonsulat.
Antragstellung
Touristenvisum:
(a) 1 Antragsformular. (b) 1 aktuelles Passfoto (5 x 5 cm). (c) Reisepass, der bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. (d) Rück- oder Weiterreiseticket. (e) Gebühr (in bar oder per ec-Karte bei persönlicher Antragstellung, per Überweisung mit Kopie des Belegs). (f) Unterkunftsnachweis oder Hotelbuchungsbestätigung. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel. (h) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz, die bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist. (i) Eine Arbeitsplatzbestätigung / Arbeitslosen- oder Sozialhilfebescheinigung / Rentenbescheid / Studentenbescheinigung mit Finanzierung des studentischen Aufenthaltes (z.B. Bafögbescheinigung, Stipendiennachweis) / o. Ä. (j) Nur deutsche Staatsbürger, die vor 1928 geboren sind, müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben (betrifft Zugehörigkeit zur NSDAP). Geschäftsvisum zusätzlich: (k) Einladungsschreiben der Firma in Israel. (l) Entsendungsschreiben der Firma mit genauen Angaben zur Reise und Beschäftigungsnachweis. Visumbeantragung für mitreisende Kinder: Falls Kinder mitreisen, gilt für alle Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: (a) Reisepass, Aufenthaltsgenehmigung, Passfoto, Antragsformular und Flugreservierung wie oben. (b) Kopie der Heiratsurkunde. (c) Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. (d) Eine von beiden Eltern (oder dem Erziehungsberechtigten) unterschriebene Einverständniserklärung, dass das Kind reisen darf (oder beide Unterschriften auf dem Antragsformular). (e) Kopie des Reisepasses der Mutter / des Vaters mit erkennbarer Unterschrift - oder Sorgerechtbescheinigung / Scheidungsurkunde, wo das Sorgerecht vermerkt ist. Bei postalischer Beantragung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beizulegen. Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an das Innenministerium.
Bearbeitungszeit
Ca. 2-3 Wochen, je nach Nationalität verschieden. Wenn eine Rückfrage in Israel notwendig ist, manche Nationalitäten auch 4-6 Wochen.
Bei persönlicher Antragstellung am selben Tag möglich. Einreisebeschränkungen
Sind im Reisepass Visa arabischer Staaten vorhanden, muss mit einer sehr strengen und längeren Sicherheitsbefragung durch israelische Sicherheitskräfte gerechnet werden (Ausnahme: Jordanien und Ägypten). Es empfiehlt sich eine Nachfrage bei der zuständigen diplomatischen israelischen Vertretung.
Aktueller Hinweis zu Einreisebeschränkungen: Die israelische Grenzbehörden tragen in Reisepässen von Personen, die in die palästinensischen Gebiete weiterreisen, derzeit vereinzelt einen PA-only-Vermerk ein. Dies bedeutet eine Beschränkung des Aufenthalts auf die palästinensischen Gebiete. Auskunft zu Umfang und Konsequenzen dieser Praxis erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen. Ausreichende Geldmittel
Alle Reisende müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Verlängerung des Aufenthalts
Eine Verlängerung ist gegen eine Gebühr möglich, Beantragung bei den Büros des Innenministeriums.
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